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Nutzungsbestimmungen
AhrTrailPark

Der Rotary AhrTrailPark ist eine öffentliche Einrichtung des RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. auf Flächen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die allen privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung steht. Der Rotary AhrTrailPark wurde unter Federführung des RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. und unter der Mitwirkung des Rotary Club Bad Neuenahr-Ahrweiler in überwiegend ehrenamtlicher Arbeit errichtet.
Der Rotary AhrTrailPark steht privaten Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Auch Bike-Schulen und anderen gewerblichen Veranstaltern kann der Trailpark (auf Antrag) zur Verfügung gestellt werden. Jeder gewerbliche Nutzer oder Veranstalter organisierter Veranstaltungen ist verpflichtet, jede Veranstaltung auf den Trailpark-Sektionen spätestens zwei Monate vor Veranstaltungstermin per E-Mail an info@ahrtrailpark.de, dem RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. anzumelden. Der Antragsteller erhält zeitnah über den RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. die Rückmeldung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung genehmigt wird. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für gewerbliche Veranstaltungen wird grundsätzlich ein Nutzungsentgelt im Rahmen eines Kooperationsvertrages erhoben. Die Zahlung des Nutzungsentgeltes erfolgt auf Rechnung des RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V., der die Einnahmen für den Erhalt des Rotary AhrTrailPark verwendet.
Die Betreuung der Strecke obliegt dem RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. und seinen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V., Mitarbeitern und/oder Beauftragten der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder, sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten. 
Der RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. ist bestrebt, die Sicherheit der Strecke jederzeit zu gewährleisten. Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrollrundgänge, Besichtigungen und eigene Testfahrten. Die Nutzung der Strecke durch private und gewerbliche Nutzer erfolgt, grundsätzlich immer und zu jeder Zeit, auf eigene Gefahr.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Trailpark-Sektionen um Geländestrecken handelt, deren Befahren fahrtechnisches Können, ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike sowie entsprechende Schutzausrüstung voraussetzt. Die blaue Markierung weist auf leichtere Anforderungen an das fahrtechnische Können hin, die rote Markierung auf ein mittleres fahrtechnisches Können und die schwarze Markierung auf hohes fahrtechnisches Können. Sollten die oben genannten Personen oder deren Erfüllungsgehilfen feststellen, dass der Rotary AhrTrailPark durch Mountainbiker/innen genutzt wird, die durch die Strecke überfordert sind oder sich regelwidrig verhalten, sind diese Personen berechtigt, den Nutzer von der Benutzung der Strecke ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Die Benutzung der Strecke erfolgt - unabhängig von der Schwierigkeitsstufe - auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Weder die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler noch der RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. haften für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Mountainbike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- oder Personenschäden haftet der RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V., soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
Der RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler behält sich vor einzelne Strecken, oder den ganzen Trailpark zu sperren. Sperrungen mittels Kette o.ä. sowie durch „rotes Ampelsymbol“ auf der Website sind zu beachten. 
Es besteht auf den Trailpark-Sektionen ein absolutes Nachtfahrverbot. 
Ein Befahren des Rotary AhrTrailPark ist nur mit Sicherheitshelm gestattet. Das Befahren der schwarz markierten Abschnitte ist zudem nur mit Protektoren-Ausstattung zulässig. Für die blau bzw. rot markierten Streckenführungen wird zusätzlich das Tragen von Protektoren empfohlen. Es empfiehlt sich zudem die Trailpark-Sektionen nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen. Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Nutzung der Strecke nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Schnellere Fahrer nehmen Rücksicht auf langsamere Fahrer und überholen nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. An Trail-Kreuzungen gilt „rechts vor links“. 
Die Auffahrt zu allen Trails erfolgt vorzugsweise über den Klosterweg. Dieser ist ein SHARED TRAIL im Zweifelsfall ist den Fußgängern hier „Vorfahrt“ zu gewähren.
Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecken für Fußgänger, Reiter etc. untersagt. Es besteht erhebliche Unfallgefahr! Dies gilt auch für bergauf schiebende Mountainbiker/innen.
Jegliche Veränderung am Streckenverlauf oder an den Fahrtechnikelementen ist nur unter Anleitung des RSV Sturmvogel Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. erlaubt.


Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst zu informieren: 

Notruf: 112

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